Ausnahmeliste

Rechtschreibreform: Feste Wendungen/Getrennt- und Zusammenschreibung
 
Die Reform regelt die Schreibung von festen Wendungen neu. Dabei werden die einzelnen Komponenten nach dem Beschluß der Agenturen zumeist getrennt geschrieben. Dieses gilt für:

  • Verbindungen aus Substantiv und Verb (radfahren - Rad fahren),
  • Verbindungen aus Verb und Verb (gefangennehmen - gefangen nehmen),
  • Verbindungen aus Substantiv/substantivierten Verbindungen u.a. und Partizip (gewinnbringend - Gewinn bringend, nahestehend - nahe stehend),
  • Verbindungen von Adverb und Verb (radfahren - Rad fahren),
  • Verbindungen aus Substantiv und Verb (abwärtsgehen - abwärts gehen),
  • Verbindungen aus zusammengesetzten Adverbien und Verb (anheim-, überhand-, vorlieb-, zugute-, zustatten-, zuteil-, u.a.),
  • Verbindungen aus Adjektiv und Verb, wenn das Adjektiv auf -ig, -isch und -lig endet (heiligsprechen - heilig sprechen),
  • steigerbare Adjektive und Verb (fernliegen - fern liegen, genaunehmen - genau nehmen).

Zusammengeschrieben dagegen werden u.a.

  • "feste" Verbindungen aus Substantiv/Adjektiv und Verb (schlußfolgern, vollenden),
  • Verbindungen aus sog. verblaßten Substantiven und Verb (Verbindungen mit heim-, irre-, preis-, stand-, statt-, teil-, wett-, wunder-),
  • Verbindungen aus Adjektiv/Adverb und Verb, wenn der erste Bestandteil als eigenständiges Wort nicht existiert (fehlschlagen, wettmachen).

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